Sakrament der Firmung
N., sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist
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Firmung leitet sich vom lat. „firmare“ ab, was so viel wie „stärken“ und „bekräftigen“ heißt. Damit werden mehrere Aspekte der Firmung angesprochen.
Als bereits getaufte*r Christ*in bekräftigt der Firmling seine Bereitschaft, als Christ*in in der Gemeinschaft der Kirche zu leben und einen Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten. Dies kommt auch in der Erneuerung des Taufversprechens zum Ausdruck.
Mit der Handauflegung und dem damit verbundenen Gebet bittet der Bischof um den Heiligen Geist als Stärkung für den Firmling. Die vielfältige Weise, wie dieser Geist wirkt, wird u.a. großes Thema in der Vorbereitung sein. Es handelt sich hierbei um die sieben Gaben:
Weisheit, Einsicht, Rat, Erkenntnis, Stärkung, Frömmigkeit, Gottesfurcht.
In dieser Vielfalt will Er in uns wohnen und in unserem Leben und Handeln kräftig mitwirken.
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Der Pate/die Patin soll den Firmling im Christsein bestärken und im religiösen Leben Hilfe sein. Das wird symbolisch in der Handauflegung des*der Firmpat*in zum Ausdruck gebracht.
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Firmpat*in sollte eine Person des Vertrauens sein und spätestens bei der Anmeldung zur Firmung feststehen. Sie muss katholisch (also nicht aus der Kirche ausgetreten), mindestens 16 Jahre alt und selbst gefirmt sein. |
Eltern sind vom Patenamt ausgeschlossen, da sie sowieso schon die Pflicht haben, ihr Kind in seiner religiösen Entwicklung zu begleiten.
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In unserer Pfarrei ist die nächste Firmung im November 2023!
Hierzu werden die Jugendlichen, die im Zeitraum vom 01.07.2006 bis 30.06.2008 geboren wurden, schriftlich eingeladen.
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