Kirchenvorstand

Neues Kirchenvorstandsrecht ab 1.November 2024

und Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände

Neues Kirchenvorstandsrecht in nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen zum 1. November 2024 in Kraft getreten, geändert am 14. März 2025

Über mehrere Jahre haben die nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen an einer Modernisierung des Kirchenvorstandsrechts gearbeitet. Ziel war es dabei, das bisherige staatliche Vermögensverwaltungsgesetz („Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924“) jeweils durch ein „Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz“ (KVVG) auf diözesaner Ebene zu ersetzen. Am 9. Oktober 2024 hat der nordrhein-westfälische Landtag schließlich die Aufhebung des staatlichen Vermögensverwaltungsgesetzes zum 1. November 2024 beschlossen.

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

Amtszeiten:

Amtszeiten von sechs auf vier Jahre verkürzt.

rollierendes System:

Das „rollierende System“ aus dem VVG, wonach alle drei Jahre jeweils die Hälfte der Mitglieder ausscheidet, findet keine Anwendung mehr.

Zusammensetzung:

Neben dem Pfarrer und einer aus dem (G-)PGR entsandten Person besteht der Kirchenvorstand aus mindestens fünf gewählten Mitgliedern.

Digitalisierung:

Besondere Sitzungs- und Beschlussformate sind vorgesehen und zu Sitzungen kann per E-Mail eingeladen werden. Für das Wahlverfahren wird die Möglichkeit zu Online-Abstimmungen eröffnet.

Wahlmodalitäten:

Das „territoriale Prinzip“ wird moderat geöffnet. Auch Personen, die sich in einer Gemeinde engagieren und beheimatet fühlen, können dort zukünftig ohne Rücksicht auf den Wohnsitz wählen und gewählt werden. – Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten ist zudem auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter zu achten.

Geschäftsführender Vorsitz:

Um den Pfarrer zu entlasten, kann weiterhin ein gewähltes Mitglied des Kirchenvorstands Verwaltungsaufgaben übernehmen. Das ist im Erzbistum Paderborn seit 2005 möglich und gilt nun für alle fünf (Erz-)Diözesen in NRW.

 

Vermögensverwaltungsgesetz für die Erzdiözese Paderborn

Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände für die Erzdiözese Paderborn